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    Die AG Europa der dbb jugend informiert monatlich über das politische Geschehen in Europa.

Die AG Europa informiert Aktuelles aus dem Herzen der EU #Februar 2026

Für Erasmus+ fehlt Geld, die AG Europa fordert eine ausreichende Finanzierung. Diese und weitere News findet ihr im Überblick.

Erasmus+: 60 Milliarden Euro erforderlich, um Bildungsziele der EU zu erreichen 

Europäische Hochschulnetzwerke fordern die EU-Institutionen auf, mindestens 60 Milliarden Euro für das Erasmus+ (2028–2034) bereitzustellen, damit es die von den Mitgliedstaaten vereinbarten Ziele erfüllen und das derzeitige Aktivitätsniveau aufrechterhalten kann. Ihr Betrag – etwa 47 Prozent über den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen 40,8 Milliarden Euro, aber unter den vom Europäischen Parlament geforderten 75 Milliarden Euro – basiert auf Kostenprognosen und erweiterten Zielen wie höheren Mobilitätszielen, Maßnahmen zur Inklusion, der Konsolidierung der Allianzen europäischer Universitäten und neuen strategischen Stipendien. Ohne diese Aufstockung der Mittel warnen die Universitäten, dass das Programm möglicherweise nicht einmal die bestehenden Verpflichtungen erfüllen kann, geschweige denn die Möglichkeiten für Studierende, Mitarbeiter und Lernende mit geringeren Chancen erweitern kann.

Nach der Auffassung der AG Europa der dbb jugend ist die ausreichende Finanzierung und damit eine Budgeterhöhung von Erasmus+ unerlässlich. Erasmus+ dient als strategisches Instrument für die Wettbewerbsfähigkeit, den Zusammenhalt und die globale Attraktivität Europas, insbesondere angesichts der geopolitischen Belastungen für die akademische Zusammenarbeit. Eine Unterfinanzierung untergräbt die Prioritäten von der Kompetenzentwicklung und Digitalisierung bis hin zur Reaktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes und der internationalen Zusammenarbeit. Vorteile, die für die Bildungspolitik, aber auch die Widerstandsfähigkeit und Attraktivität Europas als Zentrum für Talente zentral sind.

EU und Indien schließen Verhandlungen über Freihandelsabkommen ab

Schrittweise Zollsenkungen sind unter anderem für Autos vorgesehen, deren Abgaben von 110 auf 10 Prozent bei einer Importquote von 250.000 Autos sinken sollen. Zölle auf Wein, Bier und Spirituosen sollen über die kommenden Jahre von 150 auf 50 bis 20 Prozent reduziert werden. Darüber hinaus sieht das Abkommen Nulltarife für bislang mit bis zu 44 Prozent Zöllen belegte Produkte wie Maschinen, Eisen und Stahl, elektrische Geräte, Flug- und Raumfahrzeuge, optische, medizinische und chirurgische Geräte sowie Chemikalien, Kunststoffe und Arzneimittel vor. 

Dies ist insbesondere für den baden-württembergischen Maschinenbau, der fast 38 Prozent der Exporte des Landes nach Indien ausmacht, von großer Bedeutung. Insgesamt erwartet die Kommission Zolleinsparungen in Höhe von bis zu 4 Mrd. Euro pro Jahr. Zudem planen die beiden Partner, Zollverfahren zu vereinfachen und schneller zu gestalten. Unerschwingliche Zölle auf Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus der EU sollen weitgehend abgeschafft werden. Für sensible europäische Agrarsektoren wie Hühner- oder Rindfleisch, Zucker, Reis, Milchpulver, Honig, Bananen, Weichweizen, und Ethanol sind keine Handelsliberalisierungen vorgesehen. 

Die EU soll vermehrt Wareneinfuhren aus Indien von Schaf- und Ziegenfleisch, Süßmais, Trauben, Gurken, getrockneten Zwiebeln und Rum erhalten, die durch Importquoten geregelt sind. Das Abkommen enthält ein eigenes Kapitel für kleine EU-Unternehmen. Diese sollen Zugang zu Informationen über Geschäftstätigkeit und Unternehmensgründung in der EU und Indien erhalten. Spezielle KMU-Kontaktstellen sollen KMU bei der Nutzung der Möglichkeiten des Abkommens unterstützen. Insbesondere die Zollsenkungen, die Beseitigung regulatorischer Hindernisse, Transparenz, Stabilität und Vorhersehbarkeit stellen Vorteile für KMU dar. Europäische Unternehmen erhalten privilegierten Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt, auch in Schlüsselbereichen wie Finanz- und Seeverkehrsdienstleistungen. Der Vorschlag gewährt außerdem ein hohes Maß an Schutz und Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, einschließlich Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen und Sortenschutzrechten.

Die AG Europa freut sich sehr, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien nun mit den diversen, obenstehend aufgezählten Vorteilen auf den Weg gebracht ist – auch nachdem das Mercosur-Abkommen nun nochmals einer rechtlichen Prüfung unterzogen wird.

 

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